Vom freien Umgang mit Gepflogenheiten
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Im Anschluss an Wittgensteinsche Überlegungen wird versucht, einen gehaltvollen Begriff von Normativität zu skizzieren, der weder in der privaten Instanz individueller Gewissheit noch in der sozialen Instanz der Institutionen fundiert ist. Zum einen wird die Einnahme eines privaten Standpunkts als eine eigene wichtige soziale „Gepflogenheit“ begriffen, aus der Kritik an schon etablierten Gepflogenheiten erwächst. Zum anderen kann die Entscheidung eines Individuums, in eine soziale Gruppe einzutreten oder sie zu verlassen, selbst nicht als eine soziale Gepflogenheit beschrieben werden. Beides zusammen bildet ein Gegengewicht zur Macht der Institution, mit dem diese rechnen muss, wenn sie ihre Macht ausübt - als Macht, auf Regelverletzungen Sanktionen zu verhängen. - Eine Sanktionstheorie der Normen soll als sinnvolle Explikation der Wittgensteinschen Auffassung plausibel gemacht werden. Aber keine Sanktion ohne die Möglichkeit ihrer Kritik.