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Sozialistische Betriebe und Institutionen als Verklagte im DDR-Zivilprozess

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In Zivilprozessen gegen sozialistische Betriebe und Institutionen in der DDR wurden Konflikte zwischen Bürgern und Staat behandelt, die von den Herrschenden nicht öffentlich diskutiert werden sollten. Um die rechtliche Position der sozialistischen Betriebe zu stärken und die Rechtswegeröffnung zu beschränken, wurden gerichtliche Verfahren kontrolliert. Diese Betriebe konnten pragmatisch ihren Vorteil nutzen, was dazu führte, dass die meisten Konsumentenprozesse in den 70er/80er-Jahren „normal“ verliefen. Die Klagen der Selbständigen waren weitgehend abgelöst worden. In dieser Zeit diente das Recht der Durchsetzung des sozialistischen Wirtschaftsmodells. Der Autor untersuchte Zivilverfahren gegen sozialistische Betriebe auf Basis von über 40 Jahren angesammelter Gerichtsakten. Er analysierte diese inhaltlich und erstellte statistische Auswertungen aus zusätzlichen Datenquellen, die tiefere Einblicke in die Verfahren ermöglichten. Zeitzeugeninterviews mit Justitiaren, Rechtsanwälten und klagenden Bürgern sowie das Studium von Akten des Ministeriums der Justiz der DDR ergänzten die Analyse. Der Fokus liegt auf den Prozessen von Bürgern gegen sozialistische Betriebe, behandelt werden jedoch auch Klagen von Genossenschaftsmitgliedern, Auslandsverfahren und weitere rechtliche Aspekte. Ein systematischer Gesamtvergleich zwischen Eingaben und zivilgerichtlichen Klagen wird ebenfalls vorgenommen.

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Sozialistische Betriebe und Institutionen als Verklagte im DDR-Zivilprozess, Dietmar Kurze

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2005
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