Die Autoren sind seit Jahren mit dem Immobilienrecht vertraut und wollen dem Nichtjuristen ebenso wie dem Spezialisten eine solide Hilfe für die Praxis bieten, ohne auf wissenschaftliche Gründlichkeit zu verzichten. Aus diesen Gründen sind auch mit dieser Auflage viele Teile wieder stark überarbeite, erweitert und neu geschrieben worden. Dieser Leitfaden wendet sich an alle mit dem Wohnungseigentum Befassten, insbesondere aber an Verwalter, Beiräte und Wohnungseigentümer selbst sowie Verbände und deren Interessenvertreter. Die Autoren haben sich auch in dieser Auflage wieder sehr darum bemüht, das teilweise schwierige Wohnungseigentumsrecht durch immer wieder eingestreute Beispiele, Muster und Checklisten so bildhaft wie möglich zu machen. Literatur- und Rechtsprechungsnachweise sollen zwar vor allem dem Praktiker einen schnellen Zugriff auf die zahlreiche Spezialliteratur sowie die den Einzelfall betreffenden Gerichtsentscheidungen ermöglichen. Der Text soll aber aus sich heraus verständlich sein und bleiben. Es ist deshalb bewusst darauf verzichtet worden, alles nachzuweisen und jeder Verästelung im Einzelnen nachzugehen.
Die Autoren sind seit Jahren mit dem Immobilienrecht vertraut und wollen dem Nichtjuristen ebenso wie dem Spezialisten eine solide Hilfe für die Praxis bieten, ohne auf wissenschaftliche Gründlichkeit zu verzichten. Aus diesen Gründen sind auch mit dieser Auflage viele Teile wieder stark überarbeite, erweitert und neu geschrieben worden. Dieser Leitfaden wendet sich an alle mit dem Wohnungseigentum Befassten, insbesondere aber an Verwalter, Beiräte und Wohnungseigentümer selbst sowie Verbände und deren Interessenvertreter. Die Autoren haben sich auch in dieser Auflage wieder sehr darum bemüht, das teilweise schwierige Wohnungseigentumsrecht durch immer wieder eingestreute Beispiele, Muster und Checklisten so bildhaft wie möglich zu machen. Literatur- und Rechtsprechungsnachweise sollen zwar vor allem dem Praktiker einen schnellen Zugriff auf die zahlreiche Spezialliteratur sowie die den Einzelfall betreffenden Gerichtsentscheidungen ermöglichen. Der Text soll aber aus sich heraus verständlich sein und bleiben. Es ist deshalb bewusst darauf verzichtet worden, alles nachzuweisen und jeder Verästelung im Einzelnen nachzugehen.