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Neuere Entwicklungen des deutschen und europäischen Internationalen Deliktsrechts

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Dorothea Lück befasst sich mit den Entwicklungen des Internationalen Deliktsrechts auf deutscher sowie auf europäischer Ebene. Zunächst wird anhand einer grundlegenden Darstellung die Entwicklung in Deutschland aufgezeigt. Mittelpunkt dabei ist die Reform des Internationalen Deliktsrechts durch den deutschen Gesetzgeber mit dem Gesetz zum Internationalen Privatrecht für außervertragliche Schuldverhältnisse und Sachen vom 21.5.1999, welches am 1.6.1999 in Kraft trat. Durch eine schrittweise Analyse der einzelnen Normen werden die Vor- und Nachteile der neuen Vorschriften für das Internationale Deliktsrecht herausgearbeitet. Der zweite Teil befasst sich mit den auf europäischer Ebene vorhandenen Bestrebungen, das Internationalen Deliktsrechts für die gesamte Europäische Union zu vereinheitlichen. Hierzu hat die Europäische Kommission am 22.7.2003 einen Vorschlag für eine europäische Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse, also auch das Deliktsrecht, anzuwendende Recht (Rom II-Vorschlag) vorgelegt. Damit ist fraglich, wie lange die onome deutsche Regelung noch Bestand haben bzw. wann sie von einer europäischen Vereinheitlichung „abgelöst“ wird. Daher wird auch der europäische Vorschlag einer eingehenden Analyse unterzogen und mit der deutschen Lösung verglichen. Der Schlussteil widmet sich dann beispielhaft zwei wichtigen speziellen Deliktstypen, der Produkthaftung und den Persönlichkeitsrechtsverletzungen, wobei auch hier der Vergleich zwischen Deutschland und Europa gezogen wird. Alles in allem hat Dorothea Lück zum Ziel, durch eine umfassende Analyse der einzelnen Vorschriften herauszustellen, wie die verschiedenen Normen für das Internationale Deliktsrecht nach Ansicht der Verfasserin am Besten gestaltet werden sollten.

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2006

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