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Artikel 1 des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes stellt das demokratische Prinzip an die Spitze der Rechtsordnung: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Der Fokus dieser Arbeit liegt auf dem zweiten Satz und der Frage nach der politisch-rechtlichen Zugehörigkeit zu diesem „Volk“. Moderne Demokratien basieren auf zwei Grundprinzipien: dem Betroffenheitsprinzip und dem Prinzip der Selbstunterwerfung. Demokratie bedeutet „Volksherrschaft“, was die theoretische Identität von Herrschern und Beherrschten impliziert. In der Praxis wird die Frage der Betroffenheit meist durch die Staatsangehörigkeit beantwortet. Allerdings führt die zunehmende transnationale Mobilität zu einer Veränderung der nationalen Gesellschaftsstruktur: Der Anteil der Menschen ohne Staatsbürgerschaft des Landes, in dem sie leben, wächst. Dies führt dazu, dass die Gruppen der WohnbürgerInnen und StaatsbürgerInnen nicht mehr übereinstimmen und auseinanderdriften. Infolgedessen können die demokratischen Prinzipien der Betroffenheit und Selbstunterwerfung nicht mehr vollständig erfüllt werden, was die Demokratie zu einer defizitären Demokratie macht.
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Defizitäre Demokratie, Gerd Valchars
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- 2006
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