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Gesellschafterfremdfinanzierung bei unbeschränkt Steuerpflichtigen

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Bei der Ausstattung einer Kapitalgesellschaft mit finanziellen Mitteln hat der Anteilseigner aufgrund des steuer- und zivilrechtlichen Trennungsprinzips die Möglichkeit, der Gesellschaft sowohl Eigenkapital als auch Fremdkapital zur Verfügung zu stellen. Während jedoch die Gegenleistung der Gesellschaft für die Zuführung von Eigenkapital in Form von Gewinnausschüttungen den steuerlichen Gewinn nicht mindern, sind die Zinszahlungen für die Überlassung von Fremdkapital als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig. Insbesondere bei ausländischen Anteilseignern führte diese unterschiedliche Behandlung dazu, dass durch die Fremdfinanzierung erhebliche Steuervorteile im Inland erzielt werden konnten. Aus diesem Grund ist seit dem Jahr 1994 wegen § 8a KStG die Fremdkapitalausstattung einer Kapitalgesellschaft durch im Ausland ansässige Anteilseigner nur bis zu einem bestimmten Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital möglich. Dadurch, dass der Anwendungsbereich des § 8a KStG auf ausländische Anteilseigner beschränkt war, stellte der EuGH in seinem Urteil vom 12.12.2002 einen Verstoß gegen europarechtliche Grundsätze fest. Durch die Neufassung des § 8a KStG ab dem Jahr 2004 hat der Gesetzgeber auf dieses Urteil reagiert. Die Vorschrift wurde auf alle Anteilseigner unabhängig von ihrem Sitz ausgedehnt. Diese erhebliche Ausdehnung des Anwendungsbereichs des § 8a KStG und die Neuerungen in den Abs. 5 (Anwendung auch auf Personengesellschaften) und Abs. 6 (Finanzierungskostenabzugsverbot bei konzerninternen Beteiligungsverkäufen) der Norm führen zu einem massiven Eingriff des Gesetzgebers in die Finanzierungsentscheidung jeder inländischen Kapitalgesellschaft. Handelte es sich bisher um eine Regelung des internationalen Steuerrechts, die zudem durch Gestaltungsmassnahmen weitgehend zu umgehen war, so wurde durch die Neufassung eine zentrale Einkommensermittlungsvorschrift für Kapitalgesellschaften im deutschen Steuerrecht geschaffen. Insbesondere aufgrund des unpräzisen Wortls der Regelung und der unterschiedlichen Auslegungen von Literatur und Finanzverwaltung ergeben sich in der Praxis erhebliche Probleme bei der Anwendung der Norm. Ziel und Schwerpunkt dieser Arbeit ist neben der Darstellung und Diskussion der Tatbestandsvoraussetzungen des § 8a KStG n. F. eine umfassende Analyse der Auswirkungen der Norm auf die Steuerbelastung und auf die Ausgestaltung der Finanzierungsbeziehungen bei Kapitalgesellschaften. Die Untersuchung beschränkt sich dabei auf die Auswirkungen bei unbeschränkt steuerpflichtigen Personen bzw. Gesellschaften.

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2006

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