Die unternehmerische Entscheidungsfreiheit im Rahmen der betriebsbedingten Kündigung
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Die betriebsbedingte Kündigung ist nach § 1 II 1 KSchG sozial ungerechtfertigt, wenn sie nicht durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in dem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. Daraus ist schon sehr früh nach dem Inkrafttreten des KSchG geschlossen worden, dass die Gerichte vorbehaltlich offensichtlicher Unsachlichkeit, Unvernunft und Willkür nicht die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der zum Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit führenden unternehmerischen Entscheidung zu überprüfen haben. Aktuell mehren sich jedoch die Anzeichen, dass die unternehmerische Entscheidungsfreiheit an Freiheit verlieren könnte. Sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur wird die Forderung erhoben, unternehmerische Entscheidungen zum Schutze der Arbeitnehmer einer erweiterten Kontrolle zu unterziehen. Die Autorin untersucht in dieser Arbeit, ob beziehungsweise inwieweit dieser Forderung beizupflichten ist. Dabei werden sowohl die rechtsdogmatische Begründung als auch die notwendigen Grenzen der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit herausgearbeitet.