Die Qual der Wahl: dualistisches oder monistisches System?
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Seit dem 22. Dezember 2004 besteht in Deutschland die Möglichkeit, eine Europäische Gesellschaft beziehungsweise Societas Europaea (SE) zu gründen. Die SE kann entweder nach dem dualistischen System, das heißt mit Vorstand und Aufsichtsrat, oder nach dem monistischen System, dem so genannten angelsächsischen Board-Modell, verfasst sein. In diesem Buch werden die wesentlichen Vor- und Nachteile des dualistischen und des monistischen SE-Modells aufgezeigt. Grundlage dieser Darstellung ist ein Vergleich der Kompetenzstrukturen in der deutschen Aktiengesellschaft (AG), der britischen Public Company Limited by Shares (PLC) und der US-amerikanischen Corporation (Corp.). Diese Arbeit beantwortet schließlich die Frage, ob sich beide SE-Modelle gleichermaßen für die deutsche unternehmerische Mitbestimmung eignen.