Grenzwerte in kommunalen Entwässerungssatzungen
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Die Studie befasst sich mit dem für Behörden, Städte und Gemeinden sowie gewerblichen Einleitern in Kläranlagen gleichermaßen interessantem Thema, welchen rechtlichen Spannungen Indirekteinleiter, die ihr Abwasser in eine kommunale Kläranlage einleiten, unterliegen, wenn unterschiedliche Grenzwerte im kommunalen und staatlichen Bereich festgelegt werden. Es werden die Folgen für diese Einleiter dargestellt und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Es existiert hierbei ein Spannungsfeld zwischen den Anliegen der Kommune, welche ihre Kläranlagen möglichst unkompliziert betreiben möchte und keine stark verschmutzten Abwässer aufnehmen will. Diese können die Kläranlage eventuell schädigen oder Gefahren für das Personal hervorrufen. Auf der anderen Seite steht der Inhaber eines gewerblichen Betriebes, welcher alles anfallende Abwasser an die Kläranlage abgeben möchte und dafür eine möglichst geringe Entsorgungsgebühr zahlen möchte. Als Dritte ist die staatliche Wasserbehörde beteiligt, für welche der Schutz der natürlichen Gewässer im Vordergrund steht. In der Studie wird der Begriff der Grenzwerte untersucht und dargelegt, welche Bedeutung er für das Umweltrecht hat. Ferner wird das System des staatlichen bundesrechtlichen Wasserrechts bezogen auf die Indirekteinleiter dargestellt. Diesem werden die bayerischen landesrechtlichen Vorschriften, denen die Einleiter in kommunale Kläranlagen unterworfen sind, gegenübergestellt. Alsdann werden das Recht der Abwasseranlagen als öffentliche Einrichtungen und die daraus resultierende Satzungsgewalt der Kommunen zur Regelung des Benutzungsverhältnisses erläutert. Dabei werden Hilfsmittel dargestellt, anhand derer die Kommunen ihre Entwässerungssatzungen gestalten können. Ein Schwerpunkt hierbei ist die Darstellung, welche Zielsetzung Kommunen bei der Festsetzung von Grenzwerten verfolgen dürfen. Dargelegt wird, welche der existierenden Regelungen bei unterschiedlichen Grenzwertfestsetzungen gelten soll und wie Kommunen und staatliche Behörden die entstehenden rechtlichen Probleme im Vorfeld verhindern können. Abgerundet wird die Behandlung der Thematik mit einer kurzen Darstellung über die strafrechtlichen Auswirkungen sowie über die neuerlichen Bestrebungen der Privatisierung der Abwasserbeseitigung.