Rechtliche Interessenkonflikte beim Willensbildungsprozess in der GmbH
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Beweggrund für diese Arbeit war die in der Rechtspraxis häufig auftretende Frage, ob sich ein organschaftlicher Vertreter der Muttergesellschaft zum Geschäftsführer einer Tochter-GmbH bestellen darf. Dabei geht es um das Zusammenspiel des Verbots des Insichgeschäfts gemäß § 181 BGB und der gesellschaftsrechtlichen Stimmverbote des § 47 Abs. 4 GmbHG, wobei der Fokus auf die Beschlussfassung über die Geschäftsführerbestellung gerichtet ist. Die Arbeit zeigt, dass die Normen getrennt voneinander auf zwei unterschiedlichen Konfliktebenen zu prüfen sind. § 181 BGB ist ausschließlich auf Interessenkonflikte zwischen einem Gesellschafter und seinem Vertreter, die Stimmverbote ausschließlich auf Interessenkollisionen zwischen einem Gesellschafter und der Gesellschaft anwendbar. Aufgrund der analogen Anwendbarkeit des § 181 BGB auf Gesellschafterbeschlüsse kann es zu einer parallelen Anwendung beider Normen kommen. Bei einer Einpersonen-GmbH findet das Stimmverbot dagegen aufgrund teleologischer Reduktion keine Anwendung; bei beteiligten Kapitalgesellschaften ist zwischen Gesellschaftstypus und Status als Allein- oder Mitgesellschafter zu differenzieren.