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Die Europäische Genossenschaft im Vergleich zur eingetragenen Genossenschaft deutschen Rechts

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In Anlehnung an die Verordnung über die Europäische (Aktien-) Gesellschaft hat der Rat der Europäischen Union am 22.07.2003 die Verordnung über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE) verabschiedet und damit eine neue Rechtsform auf Europäischer Ebene geschaffen, die eine rechtliche Plattform für eine grenzüberschreitende genossenschaftliche Zusammenarbeit bieten soll. Die durch die SCE-Verordnung geschaffene SCE stellt eine eigenständige supranationale Rechtsform dar, die neben die Genossenschaften nationalen Rechts tritt. Ihre konkrete Ausgestaltung erfährt die SCE allerdings erst durch ergänzende Vorschriften des jeweiligen Sitzstaats. Zwar entfaltet die SCE-Verordnung wie jede Europäische Verordnung gern. Art. 249 EG in den Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkung, so dass die Geltung ihrer Bestimmungen in Deutschland nicht von einem nationalen Umsetzungs gesetz abhängig ist. Die SCE-Verordnung enthält jedoch zahlreiche Wahlmöglichkeiten zugunsten des nationalen Rechts, so dass der Erlass von Ausfiihrungsbestimmungen geboten erscheint, wenn auch die wesentlichen Grundzüge der SCE in der SCE-Verordnung selbst festgelegt sind. Der Autor befasst sich mit der Ausgestaltung der SCE durch die SCE-Verordnung unter Berücksichtigung nationaler Gestaltungsmöglichkeiten und vergleicht die SCE in Hinblick auf ihre wesentlichen Organisationsmerkmale mit der bekaunten und bewährten Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft deutschen Rechts (eG). Dabei wird aufgezeigt, dass die SCE-Verordnung nicht nur selbst eine interessante neue Rechtsform für grenzüberschreitende genossenschaftliche Zusammenarbeit schafft.

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2006, paperback

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