Entscheidung in eigener Sache
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„Entscheidung in eigener Sache“ ist ein juristischer wie politischer Kampfbegriff, der unter anderem stets bei der Festsetzung der Abgeordnetendiäten genannt wird. Die rechtswissenschaftliche Literatur hat diesem bislang kaum Konturen verliehen. Dennoch verbindet sie Rechtsfolgen mit ihm. Thilo Streit legt dar, dass der Begriff juristisch nicht operationabel ist: Dieser ist mit den Termini „Interessenkollision“ und „Befangenheit“ verbunden, welche nur bei Exekutive und Judikative Sinn machen. Eine Übertragung auf Parlamentsmitglieder hingegen bringt ein erhebliches Fehlverständnis von parlamentarischer Demokratie zum Ausdruck - deren Ethos eben gerade im Entscheiden in eigener Sache liegt. Anhand einer verfassungsrechtlichen und -theoretischen Analyse stellt der Autor klar, dass es sich bei den problematischen Entscheidungen um „Entscheidungen mit strukturellem Kontrolldefizit“ handelt. Dieser Begriff ist deutlich treffender als „Entscheidung in eigener Sache“. Er erfasst die Problemstellung besser und demokratiefreundlicher. Zugleich enthält er auch ein Problemlösungsprogramm. Der Verfasser geht auf verschiedene Lösungsmöglichkeiten ein, wobei er insbesondere für unabhängige, beratende Sachverständigenkommissionen votiert.