Abmahnung und Abschlussschreiben als wettbewerbsrechtliche Instumente außergerichtlicher Streitbeilegung nach der UWG-Novelle 2004
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Im Zuge des kontinuierlichen Bedeutungszuwachses der Werbung stieß die gerichtliche Aufsicht über die Lau-terkeit des Wettbewerbs in Anbetracht beschränkter Ressourcen alsbald an ihre Grenzen. Deshalb war die Recht-sprechung auf die Schaffung und Förderung von Möglichkeiten bedacht, Wettbewerbsstreitigkeiten in weitem Umfange außergerichtlich beizulegen. Bedeutendster Ausfluss dieser Bemühungen sind die besonderen Rechts-institute der Abmahnung bzw. Verwarnung sowie des Abschlussschreibens. Obwohl insoweit über lange Zeit eine explizite gesetzliche Normierung fehlte, haben diese beiden Institute in der Rechtspraxis eine konkrete Aus-prägung erfahren. Im Zuge der grundlegenden UWG-Novellierung im Jahre 2004 wurde die wettbewerbsrechtli-che Abmahnung gesetzlich fixiert. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob die bisher bestehen-den dogmatischen Streitpunkte und Unklarheiten nunmehr als beseitigt anzusehen sind. Ziel der wissenschaftli-chen Erörterung des Gesamtkomplexes ist es dabei, gleichzeitig auch als Leitfaden für die praktische Rechtsan-wendung zu dienen. Die Schwerpunkte liegen deshalb im Bereich der konkreten Ausgestaltung der Abmahnlast, der Erstattung der Kosten von Abmahnung und Abschlussschreiben sowie des Schadensersatzes für unbegründe-te Abmahnungen.