Rasse und Alter als Diskriminierungsgrund
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Die Achtung der Menschenrechte ist ein Grundsatz, der für die europäische Union prägend ist. Dies verpflichtet u. a., Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung zu fördern und Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu bekämpfen. Der europäische Gesetzgeber will dem mit diversen Antidiskriminierungsrichtlinien entsprechen. Danach ist die Diskriminierung u. a. aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft sowie des Alters verboten. Deutschland hat die europarechtlichen Vorgaben im nationalen Recht umzusetzen. Für den Bereich des Arbeitsrechts ist dies durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Sommer 2006 geschehen. Mit der vorliegenden Untersuchung zum Diskriminierungsverbot soll Europarecht im Verhältnis zum deutschem Arbeitsrecht betrachtet werden. Entspricht deutsches Arbeitsrecht zwingenden supranationalen Normen? Kann das Kapitel der Antidiskriminierung mit dem Erlass des AGG geschlossen werden? Das Buch richtet sich an Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Betriebsräte, Gewerkschaften, Verbände. Durch die Tätigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie durch die den Betriebsräten, Gewerkschaften und den Antidiskriminierungsverbänden eingeräumten Beteiligungsrechte wird die Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder des Alters im Arbeitsleben gesteigerte Bedeutung erfahren.
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Rasse und Alter als Diskriminierungsgrund, Thurid Ilka Gertich
- Language
- Released
- 2007
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- Title
- Rasse und Alter als Diskriminierungsgrund
- Language
- German
- Authors
- Thurid Ilka Gertich
- Publisher
- VDM, Müller
- Released
- 2007
- Format
- Paperback
- ISBN10
- 3836403390
- ISBN13
- 9783836403399
- Category
- Legal literature
- Description
- Die Achtung der Menschenrechte ist ein Grundsatz, der für die europäische Union prägend ist. Dies verpflichtet u. a., Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung zu fördern und Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu bekämpfen. Der europäische Gesetzgeber will dem mit diversen Antidiskriminierungsrichtlinien entsprechen. Danach ist die Diskriminierung u. a. aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft sowie des Alters verboten. Deutschland hat die europarechtlichen Vorgaben im nationalen Recht umzusetzen. Für den Bereich des Arbeitsrechts ist dies durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Sommer 2006 geschehen. Mit der vorliegenden Untersuchung zum Diskriminierungsverbot soll Europarecht im Verhältnis zum deutschem Arbeitsrecht betrachtet werden. Entspricht deutsches Arbeitsrecht zwingenden supranationalen Normen? Kann das Kapitel der Antidiskriminierung mit dem Erlass des AGG geschlossen werden? Das Buch richtet sich an Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Betriebsräte, Gewerkschaften, Verbände. Durch die Tätigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie durch die den Betriebsräten, Gewerkschaften und den Antidiskriminierungsverbänden eingeräumten Beteiligungsrechte wird die Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder des Alters im Arbeitsleben gesteigerte Bedeutung erfahren.