Die Europäische Aktiengesellschaft (SE)
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Mit den Beschlüssen des Binnenmarktrates vom 27. September 2001 und des Sozialrates vom 8. Oktober 2001 ist nach über 30 Jahren nicht selten schwieriger Verhandlungen eines der ambitioniertesten, zugleich aber auch eines der langwierigsten und kontroversesten Rechtsetzungsvorhaben der Europäischen Union zu Ende gegangen: die Schaffung der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE). Die jahrzehntelange Blockade, insbesondere durch die unterschiedliche Haltung der Mitgliedstaaten in der heiklen Teilfrage der Arbeitnehmermitbestimmung, konnte zuvor im Dezember 2000 auf dem Gipfel der Staats- und Regierungschefs in Nizza mit der Einigung über eine Verordnung betreffend des SE-Statuts sowie einer Ergänzungsrichtlinie betreffend der Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE aufgelöst werden. Durch diesen rechtspolitischen Konsens, der ohne Zweifel nur aufgrund seines Kompromisscharakters zustande kommen konnte, steht fest, dass die Europäische Aktiengesellschaft ab Oktober 2004 die zweite europäische Gesellschaftsform nach der bereits in den 80er Jahren geschaffenen Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWlV) bilden wird. Darüber hinaus stellt sie die erste supranationale Rechtsform für eine gemeinschaftsrechtliche Kapitalgesellschaft dar, die grenzüberschreitende Unternehmenskooperationen erleichtern soll. Ziel des vorliegenden Buches ist es, einerseits die wesentlichen Grundzüge des Statuts der Europäischen Aktiengesellschaft darzustellen, andererseits zu prüfen, ob die SE in ihrer gegenwärtigen Verfassung ein für die Praxis taugliches, lebensfähiges Modell darstellt.