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Medienwirtschaft und Kartellrecht

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Timm Theilmann befasst sich mit der Marktabgrenzung in der medienkartellrechtlichen Rechtsanwendung. Die bisherige Praxis durch europäische und deutsche Behörden und Gerichte stellt sich als wenig voraussehbar dar. Dahinter steht ein weitgehend dezisionistischer Ansatz, der weder den dogmatischen Anforderungen an Rechtsanwendung noch den Bedürfnissen der Praxis gerecht wird und somit dem Willen des Gesetzgebers nicht zur Geltung verhilft. Einfallstor für diese Problematik ist die Tatsache, dass die Anwendung medienkartellrechtlicher Normen, insbesondere bei der Marktabgrenzung, die Berücksichtigung pluralistischer Sachverhalte erfordert. Abgestellt werden muss nämlich auf die tatsächliche Sichtweise einer Vielzahl von Marktteilnehmern. Da Normen, die auf die tatsächliche Sichtweise einer Vielzahl von Personen abstellen, auch in anderen Rechtsgebieten existieren, trifft die Studie einen rechtstheoretischen Kern, welcher nicht auf das Medienkartellrecht beschränkt ist, sondern auch in anderen Bereichen der Rechtsordnung zum Tragen kommt. Eine Darstellung anhand des Medienkartellrechtes ist wegen der Aktualität des Rechtsgebietes im beginnenden Medienzeitalter sinnvoll, in dem sich die Rahmenbedingungen für die Rechtsanwender mit einer hohen Geschwindigkeit ändern. Relevant wird das Thema der Studie aufgrund des Umfangs wirtschaftlicher Dispositionen und Risiken in medienkartellrechtlichen Fragen. Deren Auswirkungen sind nicht nur von wirtschaftlicher, sondern auch von politischer und kultureller Bedeutung.

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2007

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