Intent-to-use im US-amerikanischen Markenrecht
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Der Schutz einer Marke ist in Deutschland zunächst nicht gekoppelt an deren Benutzung. Eine Marke kann unabhängig von der Benutzung eingetragen werden (sog. Eintragungssystem). Mit der Eintragung ist die Marke geschützt. In den USA ist dagegen die Eintragung einer Marke in das Bundesregister nur nach deren Benutzung möglich (sog. Erstbenutzungssystem). Dies entspricht dem Grundsatz des US-Markenrechts, dass ein Kennzeichen erst nach Benutzung geschützt ist (no trade, no trademark). Durch den Trademark Law Revision Act of 1988 wurde ein System eingeführt, welches zumindest die Anmeldung einer Marke schon bei bloßer Benutzungsabsicht (intent-to-use) ermöglicht. Gegenstand der Arbeit ist insbesondere dieses intent-to-use Eintragungssystem, welches einen Kompromiss zwischen Erstbenutzungs- und Eintragungssystem darstellt.