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Der Sanierungsplan nach § 13 Bundes-Bodenschutzgesetz

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§ 13 BBodSchG besitzt wesentliche Bedeutung für die Sanierung sog. qualifizierter Altlasten. Thomas Schmitt unterzieht die einzelnen Regelungen der Vorschrift einer eingehenden Betrachtung. Im Vordergrund steht hierbei zum einen der „private“ Sanierungsplan des Verantwortlichen nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BBodSchG. Diesbezüglich bestimmt der Verfasser dessen Rechtsnatur und seine systematische Stellung im Rahmen des „Altlastenmanagements“. Zum anderen setzt sich Schmitt schwerpunktmäßig mit dem Rechtsinstitut der Verbindlicherklärung des Sanierungsplans nach § 13 Abs. 6 BBodSchG auseinander. Der Verfasser liefert erstmalig eine umfassende Darstellung der mit § 13 Abs. 6 BBodSchG verbundenen Rechtsfragen. Die Rechtsnatur der Verbindlicherklärung, ihre Regelungsgehalte sowie ihre formellen und materiellen Voraussetzungen werden ausführlich behandelt. Weiterhin bestimmt Schmitt das Verhältnis der Verbindlicherklärung zur Sanierungsanordnung und zum Sanierungsvertrag. Am Ende des Buches stehen Ausführungen zum Rechtsschutz im Hinblick auf den Sanierungsplan und seine Verbindlicherklärung.

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Der Sanierungsplan nach § 13 Bundes-Bodenschutzgesetz, Thomas Schmitt-Voss

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2007
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