Die Einwilligung in Leichensektionen im Lichte des strafrechtlichen Schutzes der Totenruhe
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Die Öffnung menschlicher Leichen ist insbesondere für den Fortschritt im Gesundheitswesen, die Ausbildung von Medizinern und die Aufklärung von Tötungsdelikten auch heute noch von großer Bedeutung für die Gesellschaft. Allerdings handeln Pathologen und Rechtsmediziner häufig noch immer in einer rechtlichen Grauzone. Dabei sind sie sogar dem Risiko ausgesetzt, sich wegen Störung der Totenruhe strafbar zu machen. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten in freiem Willen einer Sektion zugestimmt, gilt seine Einwilligung jedoch als bindend. Ansonsten kommt grundsätzlich der Wille der Totenfürsorgeberechtigten als maßgebliches Kriterium zum Tragen. Der Autor plädiert in diesem Buch für die Schaffung eines bundeseinheitlichen Sektionsgesetzes nach dem Vorbild des Transplantationsgesetzes. Ein solches Spezialgesetz sollte wesentlich dazu beitragen, Verstorbenen ihre Würde und den erklärten Willen zu lassen und gerade in einer emotionalen Ausnahmesituation Angehörigen und Medizinern Rechtssicherheit zu verschaffen.