Der Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses auf europäischer und internationaler Ebene
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Die Absicherung des Bestandes bildet das zentrale Element eines Arbeitsverhältnisses. Der auf den Bestand gerichtete Schutz pendelt vor allem die im Vergleich mit dem Arbeitgeber ungünstigere Position des Arbeitnehmers aus. Im aktuellen deutschen Recht wird der Bestandsschutz von vier Säulen getragen. Diese finden sich aber auch in mehr oder weniger intensiver Ausprägung im Recht des Europarats, im internationalen Privatrecht, im UN-Recht und insbesondere im Recht der Internationalen Arbeitsorganisation sowie im Europäischen Gemeinschaftsrecht. Nicht nur die Inhalte und Wirkungen der einzelnen Ebenen, sondern auch die Verbindungslinien zwischen ihnen stellt die Arbeit in fünf Teilen weitgehend chronologisch und unter Berücksichtigung allgemeiner geschichtlicher Ereignisse dar; die Betrachtung reicht vom Mittelalter bis zur Gegenwart.