Betrug bei der Sportwette
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Im Jahre 2005 erlebt die Fußballbundesliga nach dem ersten Bundesligaskandal der Spielsaison 1970-1971 ihre zweite große Krise. Bis dahin blieb der Fußballsport von strafrechtlich relevanten Skandalen verschont. Der Fall beschäftigt nicht nur Fußballfans, denn er ist vom massiven Einschreiten der Strafverfolgungsorgane geprägt. Sportwetten und das Glücksspielstrafrecht erlangten seit Beginn der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts größere Aufmerksamkeit. Der so genannte Bundesligawettskandal vereint zwar beide Materien in sich, allerdings geht es im Hinblick auf die Strafbarkeit der Beteiligten um einen Kerntatbestand des deutschen Vermögensstrafrechts, den Betrug. Im Dezember 2006 wurde höchstrichterlich das Vorliegen einer Betrugsstrafbarkeit der Beteiligten bejaht. Jedoch wird diese Entscheidung die Rechtswissenschaft noch länger beschäftigen, ist sie an vielen Stellen doch ungenau und wird nicht nur aus diesem Grunde in der Literatur nicht einhellig begrüßt.