Die Versicherungsaufsicht über Rückversicherungsunternehmen
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In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber ohne große Diskussionen den Kurs geändert und Rückversicherungsunternehmen einer - im Vergleich zu früher - starken Regulierung unterworfen. Während auf europäischer Ebene im Jahr 2005 die sog. Rückversicherungsrichtlinie verabschiedet wurde, haben die betroffenen Unternehmen in Deutschland seit 2002 allein drei Novellen des VAG hinnehmen müssen, mit denen die versicherungsspezifische Aufsicht über sie jeweils intensiviert und ausgeb wurde. Dabei haben sich gerade die Rückversicherer angesichts der schadensreichen Ereignisse der jüngeren Vergangenheit als finanziell belastbar und solide erwiesen, ohne einer strengen Aufsicht zu unterliegen. Die Studie ist am Institut für Versicherungsrecht der Johann Wolfgang Goethe- Universität Frankfurt am Main entstanden. Der Verfasser war über mehrere Jahre hinweg als Mitarbeiter von Prof. Dr. Manfred Wandt, dem Leiter des Instituts, tätig. Im Rahmen seiner juristischen Ausbildung hat er sowohl bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn als auch bei der International Association of Insurance Supervisors (IAIS) in Basel gearbeitet. Diese Erfahrungen aus der Praxis der Versicherungsaufsicht sind in die Arbeit eingeflossen.