Individualsanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
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'Heutzutage hat ein Serienkiller mehr Rechte als ein Mensch, der auf einer Terrorliste steht.' Mit diesen drastischen Worten beschreibt Dick Marty, Sonderermittler des Europarates, die Problematik, mit der sich die vorliegende Arbeit auseinander setzt. Die Vereinten Nationen bedienen sich im Kampf gegen den internationalen Terrorismus einer Praxis, die nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten höchst bedenklich ist. Individuen werden durch Beschlüsse eines VN-Ausschusses auf einer Schwarzen Liste geführt, um so weltweit jegliche Finanztransaktionen dieser Personen zu unterbinden. Den betroffenen Menschen steht keinerlei rechtliche Handhabe gegen die gravierenden Eingriffe zur Verfügung. Die Untersuchung widmet sich zunächst der Frage, inwieweit diese umstrittene Praxis mit dem Recht der Vereinten Nationen und den Menschenrechten vereinbar ist, bevor mögliche und realistische Lösungswege aufgezeigt werden.