Unsere Frauen stehen ihren Mann
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Die Volkskammer war nach Artikel 50 der Verfassung der DDR von 1949 „das höchste Organ der Republik“ und nach Artikel 48 der Verfassung vom 6. April 1968 das „oberste staatliche Machtorgan“, dessen Rechte niemand einschränken konnte und dessen Gesetze und Beschlüsse unanfechtbar und bindend für alle Bürger, Parteien, Institutionen und Einrichtungen der DDR sein sollten. Der Volkskammer oblag nicht nur die Gesetzgebung, sie hatte auch die Durchführung ihrer Beschlüsse nach dem Grundsatz “Einheit von Beschlussfassung und Durchführung“ zu sichern und zu kontrollieren. Im Sinne der Verfassungen war die Volkskammer also jenes Gemium, das die Geschicke der DDR zu bestimmen, zu lenken und zu verantworten hatte. (Hier ist nicht der Platz, diesen Verfassungsauftrag der Volkskammer und die politische Realität in der DDR zu hinterfragen.) Die Autorin, die vor allem während der Wendezeit 1989 hohe Erwartungen in die weiblichen Abgeordneten gesetzt hatte und das hilflose Schweigen der Gewählten als eine Niederlage der Frauen und als einen Mangel sozialistischer Emanzipation empfand, interessierte sich besonders für die Frage, wer diese Frauen in der Volkskammer waren und welchen Platz und Einfluß sie in diesem Machtgefüge hatten. Dieses Handbuch stellt jene 651 Frauen vor, die seit den Wahlen am 15. Oktober 1950 (1. Wahlperiode) bis zu den Wahlen am 8. Juni 1986 (9. Wahlperiode) Abgeordnete der Volkskammer wurden (Tabelle 1). Die im Neuen Deutschland vom 21. April 1949 gewählte Lobpreisung „Unsere Frauen stehen ihren Mann“ sollte besonders für die weiblichen Volksvertreterinnen 40 Jahre lang wiederholt werden.