Konzeption für eine den aktuellen nationalen und europäischen Rahmenbedingungen angepasste Bierbesteuerung in Deutschland
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Seit den 70er Jahren stagniert die Nachfrage nach Bier in Deutschland. Aufgrund des insgesamt gestiegenen Lebensstandards wird heutzutage der Bierkonsum weniger durch Einkommensaspekte als vielmehr durch verhaltensprägende Komponenten beeinflusst. Parallel zu den geänderten Verbraucherverhalten herrscht momentan innerhalb der Braubranche ein Verdrängungswettbewerb. Dieser äußert sich in einer aggressiven Preis- und Konditionenpolitik der großen Braukonzerne, welche die über Jahrhunderte gewachsene, auf der Welt einzigartige mittelständische Branchenstruktur des heimischen Braugewerbes zunehmend gefährdet. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der kleineren Braustätten wird von der Finanz- und Steuerpolitik beträchtlich beeinflusst. Hierbei können spezielle Verbrauchsteuern, wie die Biersteuer, mit dem Ziel eingesetzt werden, seitens des Staates die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen oder einzelne Wirtschaftszweige zu fördern. Im Gegensatz zu anderen Verbrauchsteuern ist die deutsche Biersteuer grundsätzlich mittelstandsfreundlich konzipiert. So erhalten Braustätten bis zu einer Gesamtjahresproduktion von 200.000 Hektoliter Bier prozentual gestaffelte Abschläge auf den Regelsatz. Diese Steuervergünstigungen reichen jedoch offensichtlich nicht aus, um den mittelständischen Existenzen derzeit ausreichende Wettbewerbschancen gegenüber den immer aggressiver vermarktenden Großbrauereien zu bieten. Vor dem Hintergrund der geänderten Rahmenbedingungen auf dem deutschen Biermarkt seit Inkrafttreten der momentan gültigen Biersteuergesetzgebung vom 21.12.1992 stellt sich die Frage, ob es nach rund 16 Jahren nicht an der Zeit ist, die Besteuerung neu zu konzipieren bzw. gesetzliche Nachbesserungen gemäß den derzeitigen Gegebenheiten vorzunehmen. Da die vorliegende Studie auf eine realistische sowie rasche Implementierung eines rationalen Entwurfes abzielt, hat der Autor eine Biersteuerkonzeption generiert, die nicht nur den aktuellen Umfeldfaktoren Rechnung trägt, sondern auch pragmatischerweise die nationalen sowie europäischen Gesetzesvorgaben berücksichtigt.