Änderungsfeste Grundrechte
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Diskussionen über die verfassungsrechtliche Legitimation weitreichender Grundrechtseingriffe (Online-Durchsuchung, Luftsicherheitsgesetz, Rettungsfolter) zeugen von der Aktualität des Art. 79 Abs. 3 GG. Die Arbeit umschreibt die «änderungsfesten Grundrechte» nicht nur einzelfallabhängig, sondern abstrakt-generell. Es wird ein Ansatz zur Ermittlung der menschenwürde-, menschenrechts- und staatsstrukturnotwendigen Grundrechtsgehalte entwickelt. Dabei zeigt sich, dass weit mehr grundrechtliche Substanz der Verfassungsänderung entzogen ist als gemeinhin angenommen wird. Vor allem Menschenwürdegehalt, Rechtsstaats- und Demokratieprinzip sind geeignet, vermeintlichen sicherheitspolitischen Notwendigkeiten Grenzen aufzuzeigen.