Gesetzliche Informationspflichten des Arbeitgebers als Konkretisierung seiner allgemeinen Fürsorgepflicht
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Gegenstand der Arbeit sind die gesetzlichen Informationspflichten des Arbeitgebers, die dem Arbeitgeber in immer größer werdender Anzahl durch das nationale und das europäische Recht auferlegt werden. Untersucht wird insbesondere ihr Verhältnis zur allgemeinen Fürsorgepflicht. Dabei steht die Frage, ob die einzelnen gesetzlichen Informationspflichten die allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers konkretisieren und damit selber echte Nebenpflichten darstellen im Vordergrund. Für jede Informationspflicht ist dabei die Abgrenzung zu sogenannten Obliegenheiten vorzunehmen. Nur bei der Verletzung gesetzlicher Informationspflichten, die gleichzeitig die allgemeine Fürsorgepflicht konkretisieren, können dem Arbeitnehmer Ansprüche Erfüllung und / oder Schadensersatz sowie ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitskraft zustehen. Die Arbeit untersucht dabei ausgehend von den historischen Grundlagen der allgemeinen Fürsorgepflicht deren dogmatische und begriffliche Grundlagen. Auf die dogmatischen Grundlagen aufbauend werden bestimmte Kriterien entwickelt. Diese ermöglichen eine Abgrenzung der gesetzlichen Informationspflichten, die die Fürsorgepflicht konkretisieren, von solchen, die für den Arbeitgeber unter arbeitsvertraglichen Gesichtpunkten lediglich Obliegenheiten darstellen. Obliegenheiten begründen keinen vertraglichen Erfüllungsanspruch für den Arbeitnehmer. Die Kriterien werden sodann auf eine Vielzahl von gesetzlichen Informationspflichten, die inhaltlich dargestellt werden, angewandt. Darüber hinaus werden auch europarechtliche Gesichtpunkte im Hinblick auf die dogmatischen Grundlagen der heutigen Fürsorgepflicht und die gesetzlichen Informationspflichten angesprochen. Außerdem wird die Anwendbarkeit der Kriterien auf Informationspflichten aus internationalen Verträgen diskutiert.