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Landstände in Thüringen

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Der vorliegende Band widmet sich einem bislang noch wenig erforschten Kapitel unserer Geschichte: den Landständen in Thüringen. Diese können keinesfalls mit unseren heutigen Landesparlamenten gleichgesetzt werden, weil sie unter ganz anderen Bedingungen und Umständen etabliert wurden und ihnen andere Befugnisse oblagen. Es ist jedoch durchaus möglich, gewisse Verbindungslinien von den Landständen zu den Landtagen unserer Zeit zu ziehen und Parallelen in Funktion und Arbeitsweise zu finden. Den Landesherren des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation war eine Fülle von Versammlungen zur Seite gestellt, von den Landschaften, über Landtage und Kreistage bis zum Reichstag. In Anbetracht dieser Situation war die Herrschaft der Fürsten nicht absolut, sondern von der Diskussion und dem Kompromiss mit den Ständeversammlungen abhängig. In vielen Bereichen der Politik hatten die Ständeversammlungen ein Mitspracherecht. Sie konnten Steuern bewilligen und an der Gesetzgebung mitwirken. Es ist sehr spannend zu beobachten, wie sich aus diesem System des Zusammenspiels zwischen Herrschern und Landständen nach und nach ein auf Rechten basierendes Staatsgebilde mit einer differenzierten Verwaltung und einem rationalisierten Steuersystem entwickelte. Dieser Band will nichts weniger, als die Rolle der Landstände, die der Geschichtswissenschaft lange Zeit als fortschrittshemmende Gremien aus dem Spätmittelalter galten, neu bewerten und einen Überblick über deren Entwicklung im thüringischen Raum geben.

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Landstände in Thüringen, Harald Mittelsdorf

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2008
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