Zulässigkeit der Vertragsstrafe in vorformulierten Arbeitsverträgen
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Vertragsstrafen dienen als Druckmittel zur Absicherung vertraglicher Pflichten und erleichtern dem Gläubiger die Durchsetzung einer Ersatzforderung im Falle der Pflichtverletzung. Ob sie in Arbeitsverträgen wirksam vereinbart werden können, ist im Zuge der Erstreckung des AGB-Rechts auf Arbeitsverträge zum 1. Januar 2002 zweifelhaft geworden. Die Arbeit analysiert das Rechtsinstitut der Vertragsstrafe, untersucht die Besonderheiten des Arbeitsrechts im Rahmen der AGB-Kontrolle und ermittelt darauf aufbauend die Voraussetzungen der Zulässigkeit von Vertragsstrafen in vorformulierten Arbeitsverträgen. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass Vertragsstrafen sowohl für die arbeitnehmerseitige Lösung vom Arbeitsvertrag als auch für sonstige Pflichtverletzungen weiterhin grundsätzlich wirksam vereinbart werden können. Die Strafklausel darf den Arbeitnehmer jedoch weder hinsichtlich der verwirkten Tatbestände noch der Höhe der Strafe unangemessen benachteiligen.