Der Verzicht des Arbeitnehmers und Auszubildenden auf Bestandsschutz
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Wollen Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis einseitig beenden, sehen sie sich dem Risiko eines Bestandsschutzprozesses ausgesetzt, dessen Ausgang häufig schwer zu prognostizieren ist. Deshalb versuchen manche Arbeitgeber von ihrem Arbeitnehmer das Einverständnis mit der Kündigung oder den Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutz- bzw. Entfristungsklage auch ohne „kompensatorische Gegenleistung“ abzuringen. Entsprechendes gilt für das Ausbildungsverhältnis. Die Gestaltungen im Einzelnen sind vielfältig und werfen eine Reihe von Rechtsproblemen auf, die durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (2002) und das Arbeitsmarktreformgesetz (2004) zudem neue Facetten erhalten haben. Die praxisbezogene Arbeit ordnet dieses bedeutende Rechtsphänomen systematisch und behandelt umfassend die Fragen der Verzichtbarkeit des Bestandsschutzes, der rechtlichen Einordnung verschiedener Verzichtsvereinbarungen und deren Zustandekommen sowie der jeweiligen Rechtsfolgen. Die Einbeziehungs- und Wirksamkeitskontrolle arbeitgeberseitig vorformulierter Verzichtserklärungen gemäß §§ 305 ff. BGB bilden einen weiteren Schwerpunkt der Untersuchung. Schließlich befasst sich die Arbeit mit den Möglichkeiten der Beseitigung des Verzichts und den damit zusammenhängenden Folgeproblemen.