Kartellrechtliche Beurteilung horizontaler Technologietransfer-Vereinbarungen nach europäischem Recht
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Die Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 772/2004 über Technologietransfer-Vereinbarungen (GVOTT) hat das europäische Recht grundsätzlich neu geordnet. Sie verfolgt das Ziel, den sog. „more economic approach“ (auch „effects-based approach“) mit einem Marktanteilsmodell als Grundlage der Freistellung nun auch in diesem Bereich zu verwirklichen. Im Lichte der ökonomischen Erkenntnis, dass Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern eher geeignet sind, den Wettbewerb zu schädigen, als solche zwischen Nichtbewerbern, nimmt die neue GVOTT nun erstmalig auch eine solche Unterscheidung für Technologietransfer-Vereinbarungen vor. Gleichzeitig kommt in dieser Unterscheidung zum Ausdruck, dass die Kommission zu lizenzierende „Technologie“ kartellrechtlich genauso behandelt haben möchte wie jedes andere Produkt. Ob es um den Schutz des Wettbewerbs auf Technologiemärkten oder auf Warenmärkten geht, macht prinzipiell keinen Unterschied. Die Studie ist eine Grundlagenarbeit zur Anwendung von Art. 81 EG auf Märkten, auf denen Lizenzen für konkurrierende Technologie angeboten und nachgefragt werden. Da im neuen Durchsetzungssystem der VO 1/2003 die Unternehmen grundsätzlich die Zulässigkeit ihrer Vereinbarungen selbst zu beurteilen haben, ohne Rat von den Kartellbehörden verlangen zu können, kommt der Studie auch eine praktische Bedeutung zu.