VVG-Reform und Lebensversicherung
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Die Reformierung des Versicherungsvertragsgesetzes führt dazu, dass ab dem 01. Januar 2008 für Versicherungsgesellschaften und Versicherungsvermittler gravierende Änderungen anstehen. Versicherer, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler und Versicherungsberater müssen sich darauf einstellen, dass sie die gewohnten Arbeitsabläufe für das Neugeschäft an veränderte Anforderungen anpassen müssen. Für laufende Verträge gilt das bisherige VVG allerdings bis zum 31. Dezember 2008 weiter. Die Pflichten aus der EU-Vermittlerrichtlinie gelten in vollem Umfang und werden festgeschrieben. Das neue Gesetz führt zu veränderten Informations-, Beratungs-, Abschluss- und Betreuungsprozessen. Besonders deutlich wird die Modernisierung aber in der Lebensversicherung. Im VVG 2008 ist nunmehr geregelt, dass für den Versicherungsnehmer ein grundsätzlicher Anspruch aus der Überschussbeteiligung besteht, dass die Ermittlung der Beteiligung am Überschuss über ein verursachungsorientiertes Verfahren zu erfolgen hat, und dass der Versicherer die Bewertungsreserven jährlich neu zu ermitteln und nach einem verursachungsorientierten Verfahren zuzuordnen hat. Festgeschrieben ist auch, dass bei Vertragsbeendigung der für diesen Zeitpunkt zu ermittelnde Betrag zur Hälfte zugeteilt und an den Versicherungsnehmer auszuzahlen ist, dass die hälftige Beteiligung an den Bewertungsreserven ab 2008 auch für Bestandsverträge gilt, und dass die Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten über fünf Jahre zu erfolgen hat. Darüber hinaus ist festgelegt, dass bei der Erstellung von Modellrechnungen genaue Regeln einzuhalten sind und regelmäßig über die Entwicklung des angesammelten Vermögens zu informieren ist. Es ist unmöglich, vorliegend eine erschöpfende Zusammenfassung über das neue Versicherungsvertragsgesetz zu reflektieren. Deswegen kann es das Ziel dieses Buchs alleine sein, auf diejenigen Neuregelungen des VVG Bezug zu nehmen, die sich inhaltlich wesentlich vom bisherigen Recht unterscheiden. Vorschriften, die im Zuge der Reform inhaltlich unverändert übernommen wurden, werden nur beiläufig bis gar nicht dargestellt. Damit liegt der Schwerpunkt dieser Studie in der Darstellung der wesentlichen Veränderungen der Gesetzeslage, die das vorrangige Ziel der Reformierung, nämlich die Verbesserung des Verbraucherschutzes, widerspiegeln.