Erschaftsteuerreform 2009
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Die Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes ist nun endlich unter Dach und Fach. Der Gesetzgeber hält auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an der Erbschaftsteuer fest, jedoch will er die Belastung der Unternehmen reduzieren. Bis zum Schluss blieb spannend und umstritten, wie der Gesetzgeber einen einheitlichen Wertmaßstab für sämtliche Vermögensgegenstände sicherstellen will, ohne bei Unternehmensübergängen das Überleben von Familienunternehmen zu gefährden. Bis zuletzt wurde um Details gerungen – auf Intervention aus Bayern. Die wichtigsten Ergebnisse: Die Vererbung von selbstgenutztem Wohneigentum unter Ehegatten sowie eingetragenen Lebenspartnern wird erbschaftsteuerfrei gestellt. Gleiches gilt für selbstgenutztes Wohneigentum bis zu 200 qm Wohnfläche bei der Vererbung an Kinder. Voraussetzung ist jeweils die Einhaltung der Selbstnutzung. Für die Vererbung von Betriebsvermögen wird die Behaltensfrist bei einem Verschonungsabschlag von 85 % auf 7 Jahre verkürzt. Wahlweise wird für Betriebe mit bis zu 10 % Verwaltungsvermögen die Behaltensfrist auf 10 Jahre und der Verschonungsbetrag auf 100 % festgelegt. Bei Verstoß sowohl gegen die 7- als auch 10-jährige Behaltensfrist wird die Verschonung zeitanteilig gemindert. Die für den Erhalt der Verschonung erforderliche Lohnsumme wird auf die Gesamtlohnsumme umgestellt. Die Vorschriften zur Bewertung der Vermögensarten wurden in vollem Umfang in das Gesetz aufgenommen Das bedeutet: Familien mit Kindern gehören zu den Gewinnern des neuen Erbschaftsrechts. Kleinere und mittlere Erbschaften im engen Familienkreis werden steuerfrei bleiben. Erben von großen Vermögen müssen grundsätzlich höhere Beiträge zum Steueraufkommen leisten. Dasselbe gilt für höchste Vermögen und Vermögensübertragungen außerhalb des engen familiären Umfeldes. Für Unternehmenserben wird es äußerst kompliziert: Zwar wird Unternehmen beim Betriebsübergang ein Steuerprivileg gewährt. Dieses 'Privileg' gibt es aber nicht umsonst. Vielmehr wird es an Bedingungen geknüpft. Mit jedem Jahr, in dem der Nachfolger den Betrieb hält, soll er sich einen Anteil an der Steuervergünstigung oder Steuerfreiheit 'verdienen'. Insbesondere die hierzu beschlossenen Regelungen werden Erben, Berater und Finanzgerichte intensiv beschäftigen. Andreas Messerer aus dem Bayerischen Finanzministerium kennt aus allererster Hand Hintergründe und Intentionen der Gesetzgebung. Seine Erläuterungen geben in lexikalischer Form einen Überblick über die Neuregelungen. Gleichzeitig werden dem Leser erste Auslegungsgrundsätze an die Hand gegeben. Zum umfassenden Verständnis des neuen Rechts tragen die Vorschriftentexte bei, in denen die Rechtsänderungen im Kontext besonders herausgestellt werden. Tabellen und Grafiken machen die Erklärungen anschaulich. So werden dem Berater alle einschlägigen Reformüberlegungen kompakt und zuverlässig vorgestellt.