Der Biodiversitätsschaden des Umweltschadensgesetzes
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Die Darstellung ist inhaltlich und in ihrem Aufbau darauf ausgerichtet, die rechtlichen Vorgaben des Umweltschadensgesetzes hinsichtlich der Haftung bei Biodiversitätsschäden in einen vollzugstauglichen Leitfaden zu übertragen. Im Mittelpunkt steht die Konkretisierung und praktische Handhabung des Umweltschadensbegriffs. Ausgehend von den rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Haftung bei Biodiversitätsschäden und der normativen Bestimmung der sogenannten Erheblichkeitsschwelle, erfolgt die vollständige Auflistung der relevanten Schutzgüter und führt schließlich zu einer standardisierten, ökologisch begründeten Methode der Erfassung, Risikoabschätzung und Bewertung von Biodiversitätsschäden. Damit kann eine erste Hilfestellung für die Vollzugsbehörden – aber auch all denjenigen, die sich mit einer Haftung bei Biodiversitätsschäden nach dem USchadG beschäftigen – gegeben werden.