Vertraulichkeit im Schiedsverfahren nach deutschem Recht
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Die Nichtöffentlichkeit und der Schutz von Geheimnissen sind häufig der Grund für die Wahl des Schiedsverfahrens. Mangels gesetzlicher Regelung oder gefestigter Rechtsprechung untersucht die Arbeit, ob auch ohne explizite gesetzliche Regelung von der Vertraulichkeit des Schiedsverfahrens in Deutschland ausgegangen werden kann. Der Verfasser untersucht die Gründe der Nichtöffentlichkeit des Schiedsverfahrens und stellt dar, dass sich eine Geheimhaltungspflicht für alle Verfahrensbeteiligten nach den Regeln des allgemeinen Schuldrechts und des Deliktsrechts ergibt. Der Verfasser zeigt auf, dass ein effektiver Geheimnisschutz im Schiedsverfahren nur bestehen kann, wenn eine generelle Geheimhaltungspflicht besteht. Diese verfahrensimmanente Geheimhaltungspflicht kann im Einzelfall zum Schutz der anderen Schiedspartei oder berechtigter Dritter durchbrochen werden. Diese Auffassung wird durch einen Vergleich mit der Rechtslage in England, Australien, Schweden und Neuseeland unterstützt. Der Verfasser zieht zudem Parallelen zum Bankgeheimnis und geht auf die verfassungsrechtliche Verankerung des Geheimnisschutzes ein.