Der Typenvergleich aus europarechtlicher Sicht
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Der Typenvergleich stellt eine aus der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofes entwickelte Methode im deutschen Steuerrecht dar, um Rechtsformen ausländischer Gesellschaften in den Dualismus der Unternehmensbesteuerung einzuordnen. Diese Arbeit untersucht die Methodik des Typenvergleichs unter europarechtlichen Gesichtspunkten. Den Schwerpunkt der Untersuchung bildet die Frage der Vereinbarkeit des Typenvergleichs mit den europarechtlichen Grundlagen, im Speziellen mit der Niederlassungsfreiheit. Die Arbeit geht der Frage nach, ob der Typenvergleich dem fortschreitenden Einfluss des Europarechts auf das nationale (Steuer-)Recht standhalten kann. Aufgrund des gefundenen Ergebnisses geht die Untersuchung folgerichtig auf mögliche Alternativen zum Typenvergleich und europaweite bzw. nationale Lösungswege bis hin zu einem grundlegenden Systemwechsel im deutschen Steuerrecht ein. In diesem Zusammenhang kann die Untersuchung als Appell – aus wissenschaftlicher Sicht gerichtet an den oder die Gesetzgeber – angesehen werden, aus dem aufgezeigten Ergebnis die aus europarechtlicher und nationaler Sicht zutreffenden Konsequenzen zu ziehen.