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Befristung und Bedingung baulicher und sonstiger Nutzungsrechte nach § 9 Abs. 2 BauGB

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Gesellschaftliche und wirtschaftliche Strukturveränderungen führen zu städtebaulichen Problemlagen, die eine flexible Gestaltung der Städteplanung, insbesondere in zeitlicher Hinsicht erfordern. Eine solche – wenn nicht sogar die bedeutendste – Möglichkeit zur Flexibilisierung der Bauleitplanung stellt der durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau aus dem Jahr 2004 eingeführte § 9 Abs. 2 BauGB dar. Die Regelung ermöglicht erstmals, die Zulässigkeit von Festsetzungen baulicher und sonstiger Nutzungsrechte in einem Bebauungsplan zu befristen oder von Bedingungen abhängig zu machen. Die Arbeit zeigt Grundprinzipien der Neuregelung auf und untersucht den § 9 Abs. 2 BauGB auf seinen Anwendungsbereich unter besonderer Beachtung des Grundrechts auf Eigentumsschutz aus Art. 14 GG. Die Abhandlung enthält dabei zahlreiche Beispiele, die die Möglichkeiten aber auch die Grenzen seiner Anwendbarkeit verdeutlichen und leistet damit zugleich einen Beitrag zur praxisgerechten und rechtssicheren Handhabung der Regelung des § 9 Abs. 2 BauGB.

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2009

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