Die mitbestimmte monistische SE deutschen Rechts
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Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) stellt den deutschen Gesetzgeber vor große Herausforderungen. Die neue Gesellschaftsform eröffnet deutschen Unternehmen die Wahl des international vorherrschenden Verwaltungsratssystems, in dem Geschäftsführung und Kontrolle bei einem einheitlichen Organ liegen. Das für die SE geltende Mitbestimmungsniveau orientiert sich an den nationalen Standards. Für Deutschland gilt die quasi-paritätische Mitbestimmung nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976 und damit ein europaweit einzigartiges Beteiligungsniveau. Weiterhin ist die deutsche Mitbestimmung für das zweistufige Aufsichtsratssystem konzipiert. Die Arbeit untersucht die Überführung der deutschen Mitbestimmung in den Verwaltungsrat der SE. Dabei werden Vorschläge für eine sachgerechte und den Erfordernissen einer guten Corporate Governance gerechten Gestaltung der Mitbestimmung im Verwaltungsrat unterbreitet.