Das Bildzitat im Internet
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Das traditionelle Zitatrecht befasste sich ausschließlich mit Literaturzitaten. Aufgrund der technologischen und gesellschaftlichen Entwicklung und insbesondere aufgrund der Tatsache, dass Bilder bekanntermaßen aussagekräftiger sind als reine Textbeschreibungen, werden Abbildungen im Internet immer mehr zur Darstellung der eigenen Persönlichkeit und zur kommunikativen Verwendung benutzt. Das Buch beschäftigt sich mit der Verwendung von Abbildungen im Internet, insbesondere auf Homepages, in Webalben und bei social network communities. Das Werk beginnt mit einer kurzen Einleitung über die Möglichkeiten der Benutzung von Abbildungen im Internet, soweit diese für das Zitatrecht relevant sein können. Im Weiteren werden die geschichtliche Entwicklung und die gesetzlichen Regelungen des Zitatrechts auf unterschiedlichen Ebenen (internationale Verträge, Europarecht, nationales deutsches Recht) erläutert. Zudem werden die Ziele und Zwecke des Zitatrechts und die Abgrenzung der zentralen deutschen Vorschrift des § 51 UrhG zu anderen Schrankenregelungen der §§ 44a UrhG herausgearbeitet. Nach einer Darstellung der Literaturmeinungen und der Rechtsprechung der deutschen Gerichte zum klassischen Bildzitat (d. h. ohne Verwendung des Internets oder von Multimedia) befasst sich das Buch mit der Zulässigkeit eines Bildzitats im Internet und der Anwendung der zentralen Zitatregelung des § 51 UrhG. Dabei wird insbesondere herausgearbeitet, dass die Vorschrift des § 51 UrhG nach dem sogenannten „zweiten Korb“ eine Generalklausel darstellt, die ohne Weiteres die Möglichkeit der Verwendung von Abbildungen als Zitat im Internet eröffnet. Im vorletzten Kapitel beschäftigt sich das Buch mit der rechtlichen Entwicklung in Bezug auf Bildzitate im Internet in den USA und in Frankreich und vergleicht diese Entwicklung mit der derzeit geltenden Rechtslage in Deutschland. Zusammenfassen kommt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass Bildzitate im Internet unter Beachtung der Voraussetzungen des § 51 UrhG auch im Internet zulässig sind.