Parteifusionen und -abspaltungen
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Obwohl Fusionen und Abspaltungen von politischen Parteien im politischen Leben keine Seltenheit sind, hat eine rechtliche Untersuchung dieser beiden Phänomene bisher praktisch noch nicht stattgefunden. Nachdem im Jahr 2005 der Vereinigungsprozess zwischen der Linkspartei. PDS und der WASG begonnen hatte, tauchten rechtliche Probleme auf, die auch vom Verfasser in seiner Studie „Parteifusionen und -abspaltungen“ näher untersucht werden. Zunächst wird der Versuch unternommen, eine Parteifusion begrifflich zu fassen, um anschliessend eine Abgrenzung von anderen Formen der Parteienkooperation, wie Listenverbindungen oder Wahlallianzen, vorzunehmen. Eine wichtige Rolle bei der rechtlichen Würdigung einer Parteifusion spielt auch die Frage, ob eine Parteifusion überhaupt grundsätzlich zulässig ist. Sieht das Grundgesetz, in dem die Parteien in Artikel 21 verfassungsrechtlich verankert sind, überhaupt die Möglichkeit einer Fusion vor? Und wird dieser Vorgang von der Verfassung umfassend geschützt? Eine weitere rechtliche Schwierigkeit ergibt sich auch aus der von den politischen Parteien gewählten Rechtsform: Aus historischen Gründen organisierten sich nahezu alle Parteien als nichtrechtsfähige Vereine, um den Eintrag in das vom Staat überwachte Vereinsregister zu vermeiden. Allerdings sieht das Umwandlungsgesetz, das seit 1995 die Verschmelzung von Rechtsträgern aller Art wesentlich vereinfacht hat, nur das Zusammengehen von rechtsfähigen, gerade aber nicht von nichtrechtsfähigen Vereinen vor. Deshalb stellt sich fast zwangsläufig die Frage, ob das Umwandlungsgesetz analog auf die als nichtrechtsfähige Vereine organisierten Parteien anwendbar ist. Eine Reihe von rechtlichen Fragestellungen ergibt sich auch bei den Rechtsfolgen einer Fusion. Was geschieht mit den Sonder- und Nebenorganisationen der Parteien, beispielsweise den Jugendverbänden? Wie wirkt sich eine Fusion auf die staatliche Parteienfinanzierung aus? Erhöhen sich möglicherweise gar die staatlichen Zuschüsse für die neufusionierte Partei? Genau wie das Phänomen der Parteifusion ist auch deren Spiegelbild, eine Parteiabspaltung, rechtlich kaum untersucht worden. Doch stellen sich auch in diesem Zusammenhang rechtlich interessante Fragen. Wie kann man eine Parteiabspaltung begrifflich fassen? Und welche rechtlichen Folgen hat eine Abspaltung auf die an diesem Prozess beteiligten Parteien?