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Minderheitenschutzrechte bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften innerhalb der EU

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Mit der 10. Gesellschaftsrechtlichen Richtlinie (2005/56/EG) hat die Kommission nach einer langen Reihe von vorbereitenden Rechtsakten die grenzüberschreitende Verschmelzung von nationalen Gesellschaftsformen der EU-Mitgliedsstaaten möglich gemacht und den nationalen Gesetzgebern zugleich aufgegeben, diese Möglichkeit in ihren nationalen Rechtsordnungen zu verankern. Der Umsetzungsprozess ist im Jahr 2009 abgelaufen. Die vorliegende Arbeit untersucht die Ergebnisse dieses Umsetzungsprozesses anhand der „neuen“ §§ 122a ff. UmwG für das deutsche Recht und anhand einiger ausgewählter ausländischer Rechtsordnungen. Untersuchungsgegenstand hierbei sind die Vorschriften zum Schutz der Minderheitsgesellschafter. Welche Informationspflichten zu ihren Gunsten bestehen im Vorfeld der grenzüberschreitenden Verschmelzung und welche Rechtsschutzmöglichkeiten stehen ihnen nach der Verschmelzung offen? Wurde ein ausreichendes Maß an Harmonisierung zwischen den Rechtsordnungen erreicht, damit eine grenzüberschreitende Verschmelzung in Praxi tatsächlich mit der für die beteiligten Personen erforderlichen Rechtssicherheit durchgeführt werden kann?

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Minderheitenschutzrechte bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften innerhalb der EU, Philipp Pröbsting

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2010
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