Kennzeichnungsetikett
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Am 20. Januar 2009 ist die CLP-Verordnung in Kraft getreten. Damit wurde europaweit ein neues System für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen eingeführt. Die neuen Vorschriften der CLP-Verordnung müssen für Stoffe ab 1. Dezember 2010, für Gemische ab 1. Juni 2015 verbindlich angewendet werden. Jeder Lieferant muss seine Stoffe und Gemische nach der CLP-Verordnung kennzeichnen, bevor er sie in Verkehr bringt! Das Kennzeichnungsetikett soll alle, die die Chemikalie handhaben, über die mit ihr verbundenen Gefahren und zu treffende Vorsichtsmaßnahmen informieren. Das Poster 'Kennzeichnungsetikett' stellt an einem Beispieletikett anschaulich und umfassend alle Angaben dar, die nach der CLP-Verordnung auf dem Kennzeichnungsetikett eines gefährlichen Stoffes oder Gemisches beim Inverkehrbringen angebracht werden müssen. Außerdem wird die Art und Weise, wie die verschiedenen Kennzeichnungselemente gestaltet werden müssen, verdeutlicht. Weiterhin enthält das Poster Informationen zu Aktualisierungen des Etiketts und zu Formulierungen, die nicht auf dem Etikett enthalten sein dürfen. Erläuterungen zu Produktinformationen und zu ergänzenden Informationen auf dem Kennzeichnungsetikett runden den Inhalt der Wandtafel ab.