Umwandlungstabelle Einstufung
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Am 20. Januar 2009 ist die CLP-Verordnung in Kraft getreten. Damit wurde europaweit ein neues System für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen eingeführt. Die neuen Vorschriften der CLP-Verordnung müssen für Stoffe ab 1. Dezember 2010, für Gemische ab 1. Juni 2015 verbindlich angewendet werden. Jeder Lieferant muss seine Soffe und Gemische nach der CLP-Verordnung kennzeichnen, bevor er sie in Verkehr bringt! Mit der CLP-Verordnung wurden die Kennzeichnungssymbole für gefährliche Stoffe komplett geändert. Außerdem wurden die R- und S-Sätze ausgetauscht und um weitere Sätze ergänzt. Das Poster 'Umwandlungstabelle Einstufung' verdeutlicht grafisch übersichtlich aufbereitet, die alte und neue Einstufung von Gefahrenklassen unter Berücksichtigung von 'Physikalischen Gefahren', 'Gesundheitsgefahren' und 'Umweltgefahren'. Dabei werden die alten Gefährlichkeitsmerkmale und R-Sätze den neuen Gefahrenpiktogrammen und Gefahrenhinweisen (H-Sätzen) gegenübergestellt. Außerdem wird das mit der CLP-Verordnung neu eingeführte Signalwort aufgeführt.