Gesetz zum neuen Dienstrecht in Bayern
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Die unverzichtbare Textausgabe mit einer fachlich kompetenten Einführung erleichtert die Anwendung des neuen Gesetzes: für alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter des Freistaats Bayern – besonders wichtig für alle Führungskräfte, Personalverantwortliche, Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte. Das Neue Dienstrecht in Bayern – •ist zum 1. Januar 2011 mit herausragenden Neuerungen im Laufbahn-, Besoldungs-, Status- und Versorgungsrecht in Kraft treten •neben zahlreichen Gesetzesänderungen drei vollständig neue Gesetze: ◦das Bayerische Besoldungsgesetz (BayBesG), ◦das Bayerische Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG), ◦das Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (LlbG) •Neu im Laufbahnrecht u. a.: ◦Einführung der Leistungslaufbahn löst bisherige vier Laufbahngruppen ab; ◦sechs Fachbahnlaufgruppen; ◦unbegrenzte Karrieremöglichkeiten durch lebenslanges modulares Lernen •Neu im Besoldungsrecht u. a.: ◦Besoldungsrecht für Beamte und Richter in einem Gesetz; ◦Leistungsorientierung; ◦altersunabhängiger Aufstieg; ◦funktionslose Beförderungsämter für Grund-, Haupt- und Realschulen; ◦Neuordnung der Besoldungsordnungen