Ertragsteuerliche Auswirkungen der grenzüberschreitenden Umwandlung von Kapitalgesellschaften in bzw. auf Personenunternehmen
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Mit der Novellierung des UmwStG durch das SEStEG ist das deutsche Umwandlungssteuerrecht Ende 2006 neugefasst worden. Der Gesetzgeber beabsichtigte durch die Novellierung des UmwStG, steuerliche Hemmnisse für betriebswirtschaftlich sinnvolle grenzüberschreitende Umstrukturierungen unter Sicherung deutscher Steueransprüche zu beseitigen. Vor diesem Hintergrund soll mit der vorliegenden Untersuchung aufgezeigt werden, welche steuerlichen Auswirkungen im Rahmen inländischer und grenzüberschreitender Umwandlungsvorgänge nach der Novellierung des deutschen Umwandlungssteuerrechts durch das SEStEG eintreten können und ob bzw. inwieweit diese mit der postulierten Zielsetzung des Gesetzgebers in Einklang zu bringen sind.
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Ertragsteuerliche Auswirkungen der grenzüberschreitenden Umwandlung von Kapitalgesellschaften in bzw. auf Personenunternehmen, Jan Moritz Felchner
- Language
- Released
- 2010
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- Title
- Ertragsteuerliche Auswirkungen der grenzüberschreitenden Umwandlung von Kapitalgesellschaften in bzw. auf Personenunternehmen
- Language
- German
- Authors
- Jan Moritz Felchner
- Publisher
- Eul
- Released
- 2010
- ISBN10
- 3899369823
- ISBN13
- 9783899369823
- Series
- Steuer, Wirtschaft und Recht
- Category
- University and college textbooks
- Description
- Mit der Novellierung des UmwStG durch das SEStEG ist das deutsche Umwandlungssteuerrecht Ende 2006 neugefasst worden. Der Gesetzgeber beabsichtigte durch die Novellierung des UmwStG, steuerliche Hemmnisse für betriebswirtschaftlich sinnvolle grenzüberschreitende Umstrukturierungen unter Sicherung deutscher Steueransprüche zu beseitigen. Vor diesem Hintergrund soll mit der vorliegenden Untersuchung aufgezeigt werden, welche steuerlichen Auswirkungen im Rahmen inländischer und grenzüberschreitender Umwandlungsvorgänge nach der Novellierung des deutschen Umwandlungssteuerrechts durch das SEStEG eintreten können und ob bzw. inwieweit diese mit der postulierten Zielsetzung des Gesetzgebers in Einklang zu bringen sind.