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Die Haftung des Strafverteidigers

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Die Verteidigerhaftung rückt ebenso wie die allgemeine Anwaltshaftung mehr und mehr in den Fokus juristischer Theorie und Praxis. Immer öfter hinterfragen Mandanten die ihnen zuteil gewordene anwaltliche Leistung kritisch, was sich in der stetig wachsenden Zahl an veröffentlichten Regressentscheidungen eindrucksvoll niederschlägt. Sind die Pflichten und Haftungskriterien für den Allgemeinanwalt über die Jahrzehnte recht deutlich herausgearbeitet worden, so steckt die wissenschaftliche Klärung dieser Aspekte für den Strafverteidiger gleichsam noch in den Kinderschuhen. Zum ersten Mal liegt nun eine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung der Verteidigerpflichten und der Grundlagen der Verteidigerhaftung vor, die sich der Thematik im Stile eines praxisbezogenen Handbuchs nähert. Wahl- wie Pflichtverteidiger finden ebenso wie der kritische Mandant Antworten auf die relevanten Fragen dieser speziellen Form des Anwaltsregresses. Der erste Teil befasst sich zunächst mit der allgemeinen Tätigkeit des Strafverteidigers, um dann in eine eingehende Darstellung der diesem obliegenden Pflichten zu münden. Diese Ergebnisse dienen als Grundlage für die sich im zweiten Teil anschließende umfassende Darstellung der Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftung des Strafverteidigers. Dabei werden weite Parallelen zur allgemeinen Anwaltshaftung ebenso offenbar wie auch die spezifischen Besonderheiten, die eine Verteidigerhaftung bislang so wenig greifbar gemacht haben. Behandelt werden dort u. a. die Fragen Verteidigerhaftung vs. Amtsermittlungsgrundsatz, Schadensfeststellung und -bemessung insbesondere bei immateriellen Schadenspositionen, Umwälzbarkeit der strafrechtlichen Rechtsfolge im Regress und vieles mehr.

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2011

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