Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) im Krankenhaus
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Die Krankenkassen werden ab Oktober 2011 damit beginnen, bundesweit die neue elektronische Gesundheitskarte auszugeben. Diese gilt sodann neben der bisherigen Krankenversichertenkarte als Versicherungsnachweis. Somit stehen alle Krankenhäuser ab sofort vor der Aufgabe, bis zum 30.09.2011 ihre jeweiligen Informationssysteme anzupassen und gesundheitskartenfähige Kartenlesegeräte zu beschaffen. Ab Ende 2013 wollen die Kassen ausschließlich die neue elektronische Gesundheitskarte ausgeben. Die Bestandsaufnahme im Projekt zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist somit abgeschlossen. Die Selbstverwaltung hat in einem engen Dialog mit dem Bundesministerium für Gesundheit die bisher hemmende technische Komplexität des Projektes reduziert. Die Projektsteuerung wurde direkt auf die von den Anwendungen der Gesundheitskarte betroffenen Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung verlagert. Gleichzeitig hat die Selbstverwaltung die Telematikinfrastruktur für Mehrwertanwendungen geöffnet, um über Mehrwerte die Attraktivität des Systems für die Nutzer zu erhöhen. Das vorliegende Werk beinhaltet eine Materialiensammlung nebst Erläuterungen zu den wesentlichen Regelungen, Finanzierungsmodalitäten und Rahmenbedingungen der Telematikinfrastruktur. Es soll für die Krankenhäuser die Nutzung der Anwendungen der Gesundheitskarte ermöglichen, die Anwendungsumgebungen der Krankenhäuser unterschiedlichster Größe und Struktur zukunftssicher an die Telematikinfrastruktur anbinden, so dass neue Anwendungen der Telematikinfrastruktur genutzt werden können und die Nutzung der vorhandenen IT- und Netzwerkinfrastruktur der Krankenhäuser für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur berücksichtigen.