Kindesmisshandlung in Hamburg unter Einbeziehung rechtsmedizinischer Aspekte
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Auf Basis staatsanwaltschaftlicher Akten wird die Lage der Kindesmisshandlung in Hamburg untersucht. Das Phänomen der Kindesmisshandlung wird aus juristischer und rechtsmedizinischer Sicht erörtert. Es gibt typische Erscheinungsformen und Hintergründe von Misshandlungen. Die Tatbestandsmerkmale der Misshandlung von Schutzbefohlenen werden einschließlich der wissenschaftlichen Streitstände dargestellt. Häufig vorkommende Misshandlungsverletzungen werden beschrieben und anhand von Abbildungen veranschaulicht. Es erfolgt eine Abgrenzung zu typischen Erscheinungsformen von Selbstverletzungen. Die Entwicklung der Kindesmisshandlung in der Polizeilichen Kriminalstatistik wird dargestellt und die Fehleranfälligkeit der Statistik belegt. Aus der Aktenanalyse ergibt sich die Notwendigkeit, das „Registerfeld“ als neuen Begriff neben dem des Hellfelds zu implementieren. Eine Vielzahl strafloser Sachverhalte ist in der Statistik registriert, so dass diese eben nicht nur Kriminalität repräsentiert. Diese Unterscheidung ist bei Kindesmisshandlung von besonderer Bedeutung. Die dafür relevanten Faktoren werden unter Einbeziehung der Aktenanalyse erörtert. Entsprechende Sachverhalte aus den Akten werden geschildert. Die Größe des Dunkelfelds wird unter Einbeziehung weiterer Daten geschätzt. Nach dieser Schätzung ist von einer vergleichsweise geringeren Fallzahl auszugehen. Auf Basis der hamburgischen Daten werden Vermutungen aufgestellt, inwieweit die stark unterschiedlichen Fallzahlen pro Einwohner in allen Bundesländern zu erklären sind.