Genehmigung, Anmeldung und Anzeige gentechnischer Arbeiten und Anlagen
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Gegenstand dieser Untersuchung sind die Zulassungsverfahren für gentechnische Arbeiten und Anlagen gemäß §§ 7 bis 13 Gentechnikgesetz: Genehmigung, Anmeldung und die 2008 eingeführte Anzeige. Auf Basis eines Überblicks über die Entwicklung sowie über die aktuelle Rechtslage steht im Mittelpunkt die Frage, inwiefern diese Zulassungsverfahren für den Betreiber nicht nur eine Hürde darstellen, sondern ihm auch Schutz bieten. Welche Rechtsposition hat der Inhaber einer gentechnikrechtlichen Genehmigung gegenüber Behörden oder Dritten in öffentlich-rechtlicher, aber auch in zivilrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht? Wie stellt sich die Situation bei einem angemeldeten oder einem angezeigten Vorhaben dar – und welcher Verfahrenstyp ist aus Betreibersicht vorzuziehen?