Die Weimarer Staatsrechtsdebatte
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Im Zentrum der Reihe Staatsverständnisse steht die Frage: Was lässt sich den Ideen früherer und heutiger Staatsdenker für ein zeitgemäßes Verständnis des Staates entnehmen? Was verspricht eine erneute Darstellung des Methoden- und Richtungsstreits der Weimarer Staatsrechtslehrer? Über das historische Interesse hinaus ist es vor allem das der ungeheuren Wirkungsmacht dieser Debatte. Ist es doch die Weimarer Staatsrechtsdiskussion, die noch die Debatten in der frühen Bundesrepublik bestimmen sollte. Viele der an ihr beteiligten Staatsrechtslehrer – u. a. Hans Kelsen, Gerhard Anschütz, Richard Thoma, Gustav Radbruch einerseits und Erich Kaufmann, Rudolf Smend, Hermann Heller, Carl Schmitt andererseits – wurden dann später mit ihrem je spezifischen Profil bekannt, ohne dass man es notwendigerweise auf die Weimarer Debatte zurückbezog. Die Rekonstruktion dieser Debatte verspricht daher nicht nur wieder die ganze Breite der verschiedenen Staatsverständnisse zu zeigen, sondern auch ihre Gebundenheit an eine spezifisch historische Lage. Im veränderten Kontext der Konsolidierung der frühen Bundesrepublik schließlich sollten diese verschiedenen Zugänge, die alle noch unser heutiges Staatsverständnis bestimmen, nochmals andere Gewichtungen erhalten